Antw.: Möchte mir einen Mustang zulegen (suche Hilfe) (14. Mai 2010, 08:28)
danke endre, bist mir zuvor gekommen Bisher galt im Zulassungsrecht das Standortprinzip, nach dem ein Fahrzeug dort zuzulassen war, wo es seinen regelmäßigen Standort hatte. Nunmehr hat sich die Zuständigkeit auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nun ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Soweit das Gesetz.(D)
Antw.: Möchte mir einen Mustang zulegen (suche Hilfe) (14. Mai 2010, 08:50)
...gern geschehen liebe susi KFG und STVO sollten eben des fortgeschrittenen autoliebhabers abendlektüre sein, bzw. waren immer schon hilfreich unsere sherrifs nicht allzu grosszügig sponsoren zu müssen! man sieht sich heut? lg endre