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MCA :: MCA :: MCA-Allgemeines :: gebr. Fahrzeuge vor Juli 2008  ::
Klane
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Nachrichten: 220
gebr. Fahrzeuge vor Juli 2008 (12. Oktober 2010, 16:36)  
hallo,

wie war das nochmal mit fahrzeugen die innerhalb der EU schon einmal zugelassen waren vor der co2 steuer, also vor juli 2008 müsste das sein zb. dieses fahrzeug:
suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?lang=de&id=131496020&origin=PARK&pageNumber=1&tabNumber=1
muss hierfür zB. noch co² strafe abgedrückt werden?

mfg
phil

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Klane
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Nachrichten: 220
Antw.: gebr. Fahrzeuge vor Juli 2008 (20. Oktober 2010, 07:37)  
morgen,

nachdem hier viele reinschauen aber keiner etwas dazu schreibt, gibt es hier nachholbedarf was den wissenstand betrifft?!

auszug ÖAMTC:

Sondervorschriften beim Import von Gebraucht-Fahrzeugen:

Korrekturen beim Bonus-Malus: Die Rechtsprechung der Höchstgerichte und des EuGH hat Auswirkungen auf die Zuschläge zur NoVA für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 bereits in einem EU-Staat zugelassen waren: Hinsichtlich des Bonus-Malus-Teiles der NoVA (gem § 6a NoVAG) kann der Malus anteilig reduziert werden, ein etwaiger Bonus bleibt vollständig erhalten. Die Steuerpflicht wird in diesem Sinne aliquot entweder im Verhältnis Neupreis/(Eurotax-) Wert berechnet und somit unter Umständen erheblich reduziert. Liegt kein Eurotax-Wert vor, kommt eine „Achtelregelung“ zum Tragen: Für jedes angefangene Zulassungsjahr im Ausland wird ein Achtel des errechneten Steuerbetrages abgezogen. Mindestens ein Achtel bleibt aber jedenfalls als Steuerpflicht bestehen, egal, wie alt das Fahrzeug ist.


im internet gefunden:

CO2-Steuer erfolgreich bekämpft
Wer ein gebrauchtes Auto im Ausland erwirbt, muss keine CO2-Steuer zahlen. Das hat ein Finanzamt festgestellt.
Bei Kauf eines gebrauchten Pkw im Inland ist keine CO2-Steuer fällig, für aus dem Ausland importierte Gebrauchte jedoch schon. Die Bevorzugung des heimischen Marktes ist EU-widrig. DRUCKENSENDENLESERBRIEF
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Im Juli des Vorjahres hat der Tiroler Anwalt Christian Schöffthaler in Deutschland einen Gebrauchtwagen gekauft. Zum Preis von 10.500 Euro kamen 1680 Euro Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie 2875 Euro CO2-Steuer hinzu. Der findige Advokat wollte die aus seiner Sicht hohe Belastung durch die damals neu eingeführte CO2-Steuer aber nicht hinnehmen. Er focht den Steuerbescheid an - erfolgreich, wie das zuständige Finanzamt nun bestätigte. "Ich habe das Geld bereits auf meinem Konto", sagt Schöffthaler im KURIER-Gespräch. "Denn das Finanzamt hat die Steuer als rechtswidrig angesehen."
Hintergrund
Seit Juli des Vorjahres fällt beim Autokauf der CO2-Ausstoß finanziell ins Gewicht. Beträgt der Ausstoß mehr als 180 Gramm je Kilometer (ab 2010 sind es 160g/km), so muss für jedes zusätzliche Gramm 25 Euro (plus fünf Euro Mehrwertsteuer) gezahlt werden. Die Regel gilt für Neuwagen, aber auch für aus dem Ausland importierte Gebrauchte.

Schöffthaler machte in seiner Berufung gegen den Bescheid Verfassungswidrigkeit und einen Verstoß gegen das EU-Gesetz geltend, da durch die fehlende Deckelung der Besteuerung es einem Österreicher unmöglich gemacht werde, im Ausland einen günstigen Gebrauchtwagen zu kaufen. "Dadurch wird der inländische Gebrauchtwagenmarkt vom Rest der EU abgekoppelt", meint der Anwalt. Dieser Argumentation schloss sich die Behörde nun an. Sie stellte einen Verstoß gegen Artikel 90 des EU-Vertrags fest. Dieser verbietet eine einseitig höhere Abgabenbelastung von Waren aus anderen EU-Ländern. Denn für im Inland gekaufte Gebrauchtwagen fällt keine -Steuer an. Das Finanzamt hob den Bescheid auf.



Gerichtsweg
2008 wurden in den relevanten Klassen zwischen 1500 und 3000 ccm Hubraum knapp 3800 gebrauchte Autos eingeführt. Nach Schöffthalers Auffassung können die Käufer die Steuer nachträglich vom Staat auf dem Gerichtsweg zurückfordern. All jenen, die ihr Gebrauchtauto erst anmelden, rät er dazu, beim Ausfüllen des Selbstabrechnungsformulars die CO2-Steuer nicht zu berücksichtigen. In der Folge würde das Amt die Steuer automatisch aufschlagen. Gegen diesen Bescheid muss dann innerhalb von zwei Wochen berufen werden.

Schöffthaler, der in dieser Sache bereits 20 Klienten vertritt, hält es durchaus für möglich, dass die -Steuer auch für Neuwagen aufgehoben wird, wenn es entsprechende Anträge beim Verfassungsgerichtshof gibt. "Das Gesetz gehört repariert. Österreich könnte von der EU geklagt werden." Im Finanzministerium sieht man jedoch keinen Grund dazu. "Es gibt immer jemanden, der glaubt, ein Schlupfloch bei den Autoabgaben zu finden. Letztendlich hält es nicht", sagt ein Sprecher.



mfg
phil

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maddog68
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Nachrichten: 125
Antw.: gebr. Fahrzeuge vor Juli 2008 (20. Oktober 2010, 09:06)  
Ausgezeichnet

nur der letzte Absatz istnicht so ausgzeichnet - diese

Raubritter

Lg

Tom

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Klane
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Nachrichten: 220
Antw.: gebr. Fahrzeuge vor Juli 2008 (19. November 2010, 12:30)  
kommando retour, gilt natürlich nur für PKW!
f-150, RAM usw kriegen ja klein LKW zulassung und bei denen gibt's (noch) keine co² strafsteuer


mfg
phil

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Stellajella
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Nachrichten: 59
 (20. November 2010, 10:10)  


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Stellajella
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Nachrichten: 59
Antw.: gebr. Fahrzeuge vor Juli 2008 (20. November 2010, 14:02)  
Gibt´s eigentlich jemanden, der innerhalb der Frist Einspruch erhoben hat, dem stattgegeben wurde, und der sein Geld zurück bekommen hat? Oder kennt Ihr wen, der wen kennt, dem das gelungen ist?
Danke für Eure erleuchtenden Antworten:)
Gaby

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